Die Rechtsgrundlage für das Aufstellen beziehungsweise Anbringen von Werbeanlagen liegt in der Bauordnung der jeweiligen Länder. Auch andere Regelungen wie Naturschutzgesetze oder die Straßenverkehrsordnung werden bei der Erteilung von Genehmigungen für Werbeanlagen berücksichtigt.
Es besteht grundsätzlich eine Genehmigungspflicht für Werbeanlagen. In jenen Fällen, in denen eine Baugenehmigung erforderlich ist, erfolgt die Prüfung der Werbeanlagen in einem sogenannten „vereinfachten Genehmigungsverfahren“. Der Antrag auf Genehmigung muss schriftlich bei der zuständigen Stadt beziehungsweise Gemeinde eingereicht werden, in der sich das Grundstück befindet, auf dem die geplante Werbeanlage aufgestellt beziehungsweise angebracht werden soll.