Bevor der erste Auftrag akquiriert oder der erste Kunde bedient wurde, muss die erste Geschäftsausstattung besorgt werden. Die Geschäftsausstattung umfasst alle Gegenstände, die der Betriebsbereitschaft des Unternehmens dienen. Zur Geschäftsausstattung gehören damit auch Dinge, die nicht unmittelbar in Produktion oder zum Verkauf eingesetzt werden.
Existenzgründer und Selbstständige haben fast in jedem Bereich der Geschäftsausstattung die Qual der Wahl, wenn es um die Einrichtung der Büroräume für Dienstleister, Warenlager für Produzenten oder auch das Ladengeschäft für Händler geht. Kurz gesagt, Sie alle müssen Entscheidungen in Bezug auf die Geschäftsausstattung treffen. Und dies muss sich in Ihrem Finanzplan widerspiegeln.
Im Hinblick auf ein Hotel oder Lokal wird schnell klar, dass die Geschäftsausstattung bzw. Einrichtung u.a. eine Theke, Kassen, Kaffeevollautomat, Betten, Stühle und Geschirr umfassen muss. Aber haben Sie bedacht, dass auch Gastronomen ein Büro brauchen? Also gilt für sie dasselbe wie für die allgemeine Einrichtung der Geschäftsausstattung. Die endet allerdings nicht beim Mobiliar. Auch elektrische Geräten wie Telefon, Fax und Computer oder Druckerpapier sind ebenso Teil der Geschäftsausstattung.